AGB/Datenschutz


 

Datenschutz:

 

Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (Emailadressen, Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Die Inanspruchnahme und Bezahlung aller angebotenen Dienste ist - soweit technisch möglich und zumutbar - auch ohne Angabe solcher Daten bzw. unter Angabe anonymisierter Daten oder eines Pseudonyms gestattet. Die Nutzung der im Rahmen des Impressums oder vergleichbarer Angaben veröffentlichten Kontaktdaten wie Postanschriften, Telefon- und Faxnummern sowie Emailadressen durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderten Informationen ist nicht gestattet. Rechtliche Schritte gegen die Versender von sogenannten Spam-Mails bei Verstössen gegen dieses Verbot sind ausdrücklich vorbehalten. 


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Firma Hohenester GmbH

 

§ 1 Geltungsbereich

Diese AGB stellen die ausschließliche Grundlage für sämtliche zwischen Hohenester GmbH, Dieselstr. 17, 85080 Gaimersheim im Handelsregister, Registergericht Ingolstadt unter HRB 377, vertreten d.d. Geschäftsführer und deren Kunden begründeten Rechtsverhältnisse dar.

Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind ausschließlich Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, d.h. natürliche Personen, die das jeweilige Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließen, der weder ihrer geweblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Es gelten die allgemeinen Gechäftsbedingungen in der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Diese sind unter www.hohenester-sport.de kostenlos abrufbar.

Entgegenstehende oder von den Verkaufsbedingungen abweichende Be-

dingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich und schriftlich der Geltung zugestimmt haben. Diese Verkaufbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

 

§ 2 Vertragsschluss

Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

Die von Besteller erklärte Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Das Angebot kann auch durch die Auslieferung der Kaufsache angenommen werden. Eine Bestellung umfasst die Ermächtigung, Probefahrten durchzuführen.

Bestellungen aus dem Bereichen Motortechnik, Fahrwerk und Abgastechnik hängen von Ihren fahrzeugspezifischen Daten ab. Die erhalten daher zusammen mit der Bestellungsmitteilung ein Formular von uns, ohne dass Ihre Bestellung nicht endgültig geprüft werden kann. Wir halten uns bis zu dieser fahrzeugspezifischen Überprüfung noch notwendige Änderungen (ausdrücklich auch hinsichtlich Preis) vor. Jede Bestellung des Kunden stellt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags über die bestellte Ware dar. Damit erkennt der Kunde auch diese Geschäftsbedingungen als für das Rechtsver-

verhältnis mit dem Anbieter allein maßgeblich an.

 

§ 3 Auftragserteilung

Im Arbeitsauftrag sind die zu erbringenen Leistungen zu bezeichnen und der voraussichtliche oder verbindliche Fertigstellungstermin abzugeben und vom Auftraggeber zu unterschreiben.

Der Auftraggeber erhält auf Wunsch eine Kopie des Arbeitsauftrags.

Der Auftrag ermächtigt den Auftragnehmer, Unteraufträge zu erteilen und Probe-

fahrten sowie Überführungsfahren durchzuführen.

 

§ 4 Preisangaben im Arbeitsauftrag: Kostenvoranschlag

Auf Verlangen des Auftraggebers vermekrt der Auftragnehmer im Arbeitsauftrag auch die Preise, die bei der Durchführung des Auftrags voraussichtlich zum Ansatz kommen.

 

Wünscht der Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines

schriftlichen Kostenvoranschlages; in diesem sind die Arbeiten und Ersatzteile im Einzelnen aufzuführen und mit dem jeweiligen Preis versehen. Der Auftragnehmer ist an diesen Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von 3 Wochen nach seiner Abgabe gebunden.

Wenn im Arbeitsauftrag Preisangaben enthalten sind, ist das auch bei privaten Personen zzgl. Steuer zu sehen.

 

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preisangaben im Netz sind Bruttopreise inkl. UST; zusätzlich zum Warenpreis anfallende Kosten für Zahlung und Versand werden dem Kunden mitgeteilt. Es gelten die im Zeitpunkt der Bestellung akuellen Preise. Liegen zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Monate, sind wir berechtigt, den Preis anzupassen, falls sich bis zur Fertigstellung der Lieferung die Löhne, die Materialkosten, die Rohstoffpreise, Land- oder Seefrachten, Steuern, Zölle oder die marktmäßigen Einstandspreise erhöht haben.

Der Kaufpreis ist ohne Abzug bei Lieferung fällig; Im Fall der Nichtleistung des Kaufpreises kommt der Kunde automatisch 3 Wochen nach Fälligkeitstag in Verzug.

Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt nach Wahl des Kunden per Vorkasse oder per Nachnahme; bzw. Bar i.H; Die zusätzlichen Kosten der Nachnahme trägt der Kunde.

Bei Aufträgen über 10.000,00 € und einer Erstellungszeit länger als 3 Wochen sind 50% bei Auftragserteilung innerhalb von 2 Wochen zu bezahlen. Sollte auf Grund der Komplexität des Auftrags kein genaues Angebot erstellt werden können, muss die Hälte der Kostenschätzung und nach verstreichen von 2/3 der kalkulierten Fertigstellungszeit oder bei klarer Angebotslage, 60% der zu erwartenden Kosten überwiesen werden. Der Rest ist spätestens bei Fertig-

stellung zu begleichen. Sachen und Teile die Hohenester GmbH verkauft aber mit dem Gesamtauftrag zu tun haben, aber anderweitig verwendet werden (z.B. Zubehör, Ersatzteile usw.) werden als einzelne Posten noch vor Fertigstellung des Gesamtauftrags in Rechnung gestellt.

An dem aufgrund des Auftrags in unseren Besitz gelangten Gegenstand steht uns wegen aller Forderungen (auch aus früheren Rechtsgeschäften) ein Zurückhaltungs- und Pfandrecht zu. Wir sind zur Pfandverwertung im Wege freihändigen Verkaufs berechtigt. Für die Pfandverkaufsandrohung genügt die schriftliche Benachrichtigung an die letzte Anschrift des Bestellers. Bei einem Vertragsabschluss im Internet können wir nur eine Bezahlung im Voraus oder per Nachnahme akzeptieren. Ansonsten ist die Bezahlung sofort und ohne Abzug von Skonto fällig.

 

§ 6 Fertigstellung

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen schriftlich als verbindlich bezeichneten Fertigstellungstermin einzuhalten. Ändert oder erweitert sich der Arbeitsumfang gegenüber dem ursprünglichen Auftrag, und tritt dadurch eine Verzögerung ein, dann hat der Auftraggeber unverzüglich unter Angabe der Gründe einen neuen

Fertigungstermin zu nennen.

Wenn der Auftragnehmer den Fertigungstermin infolge höherer Gewalt oder Betriebsstörungen ohne eigenes Verschulden nicht einhalten kann, besteht aufgrund hierdurch bedingter Verzögerungen keine Verpflichtung zum Schadenseratz, insbesondere auch nicht zur Stellung eines Ersatzfahrzeuges oder zur Erstattung von Kosten für die tatsächliche Inanspruchnahme eines Mietfahrzeuges. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, den Auftraggeber über die Verzögerungen zu unterrichten, soweit dies möglich und zumutbar ist.

 

§ 7 Abnahme

Die Abnahme des Auftragsgegenstandes durch den Auftraggeber erfolgt im Betrieb des Auftragnehmers, soweit nichts anderes vereinbart ist.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragsgegenstand innerhalb einer Woche ab Zugang der Fertigstellungsanzeige und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung abzuholen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Auftragnehmer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Bei Reparaturarbeiten, die innerhalb eines Arbeitstages ausgeführt werden, verkürzt sich die Frist auf 2 Arbeitstage.

Bei Abnahmeverzug kann der Auftragnehmer die ortsübliche Aufbewahrungs-

gebühr berechnen. Der Auftraggegenstand kann nach Ermessen des Auftrags-

nehmers auch anderweitig aufbewahrt werden. Kosten und Gefahren der Aufbewahrung gehen zu Lasten des Auftraggebers.

 

§ 8 Garantie bzw. Gewährleistung

a) Tuning oder Umbauten an Fahrzeugen anderer Hersteller

Die Hohenester GmbH übernimmt 2 Jahre Garantie im Umfang der Werks-

garantie des Hersteller nach Erstauslieferung des Fahrzeugs bis 100.000 km gemäß den HS Garantierichtlinen. Die HS Garantie ist bereits im Preis der Leistungssteigerung enthalten. Findet die Leistungserbringung der Hohenester GmbH nach beispielsweise 10 Monaten statt, übernimmt die Hohenester GmbH die Garantie des Hersteller für die Verbleibenden 14 Monate bis max. 100.000 km nach Erstauslieferung des Fahrzeugs.

Die Garantie betrifft nur Bauteile, die von der Hersteller Garantie nicht mehr abgedeckt sind (z.B. Motor, Getriebe, Antrieb) Für Kupplung, Bremsen und Schäden durch Überdrehzahl wird keine Garantie übernommen.

Optional können Sie die HS Gebrauchtwagen Garantie für das dritte Jahr abschließen. Diese muss zwingend zum Zeitpunkt der Leistungserbringung abgeschlossen werden. Für die HS Gebrauchtwagen Garantie entstehen abhängig von der KW Leistung Ihres Fahrzeuges weitere Kosten.

Bei Fahrzeugen älter als zwei Jahre erhalten Sie für die HS Leistungssteigerung die Verlängerungsmöglichkeit, eine Gewährleistung nach den Gesetzlichen Bestimmungen. Diese ist im Preis der Leistungssteigerung enthalten. Gewähr- leistungen ab Beginn 3. Jahr, sind Leistungsabhängig und müssen gesondert angefordert werden. Bei Fahrzeugen älter als 4 Jahre, oder mehr als 100.000 km, können wir nur auf die von uns bearbeitenden Teile z.B. Motorsteuer-geräteänderungen oder Teile die neu eingebaut wurden, Gewährleistung über-nehmen.

b) Bausätze, Teile oder Fahrzeuge der Hohenester GmbH

Für Teile oder Fahrzeuge die HS als Hersteller prodziert, gilt die gesetzliche Gewährleistung. Für Rennwagen und Extremumbauten fordern Sie die ent-sprechenen Gewährleistungsrichtlinen an.

 

§ 9 TÜV-Abnahme

Existiert keine ABE und besteht ein Anspruch des Bestellers auf eine neue Betriebserlaubnis, kann die Eintragung nur bei dem TÜV, der den Musterbericht erstellt hat, eingetragen werden. Fahrzeuge die Teile und Bausätze enthalten, die keine TÜV-Prüfung haben, dürfen nur auf nicht öffentlichen Straßen-, Renn- und Erprobungsstrecken benutzt werden.

 

$ 10 Beanstandung

Wir verpflichten uns zu einer sorgfältigen Ausführung der Aufträge ggf. unter Verwendung einwandfreier Materialien. Der Besteller hat den Vertragsgegen-

stand bei Erhalt sofort zu prüfen und etwaige Beanstandungen geltend zu machen. Spätere Beanstandungen sind ausgeschlossen, es sei denn, dass der Besteller innhalb von 14 Tagen nach Ablieferung den Nachweis nicht erkenn-

barer Arbeits-, Material-, oder Konstruktionsfehler erbringt, die bei der Abnahme der Kaufsache nicht feststellbar waren. Die Beanstandungen müssen auf jeden Fall schriftlich erfolgen und die Mängel genau bezeichnen. Bei Erhalt einer schon äußerlichen beschädigten Sendung muss unter Beifügung eines postalischen oder bahnüblichen Protokolls Ersatz beantragt werden.

 

§ 11 Ersatzteile

Ist bei der Auftragserteilung nichts anderes vereinbart worden, bleiben ausge-

baute Teile Eigentum des Besitzers. Nur deklarierte Austausch-,Garantie- und Kulanzteile sind Eigentum des Lieferanten.

 

§ 12 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen, einschließlich aller Kosten, bleibt die Kaufsache unser Eigentum. Solange unser Eigentumsvorbehalt besteht, ist jede Veränderung zu unserem Nachteil, Veräußerung, Verpfändung, Sicherheitsübereignung oder anderweitige Überlassung des Kaufgegenstandes an Dritte ohne unsere schriftliche Zustimmung unzulässig. Der Besteller hat die geliehenen Gegenstände während der Dauer des Eigentumsvorbehalt pfleglich zu behandeln, sorgfälig zu verwahren und in einem einwandfreien Zustand zu halten. Vernichtung, Beschädigung und Pfändung der gelieferten Gegenstände sind uns unverzüglich mitzuteilen, im Falle der Pfändung ist außerdem der Vollstreckungsbeamte sofort auf den Eigentumvorbehalt hinzuweisen. Alle mit der Geltendmachung unseres Eigentumsrecht entstehenden Unkosten gehen zu Lasten des Bestellers. Werden die Liefergegenstände mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt die Hohenester GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefer-gegenstände zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen vermischten Gegenständen. Der Besteller verwahrt das Miteigentum für uns.

 

§ 13 Versand und Gefahrübergang

Der Versand erfolgt stets auf Rechnung des Bestellers. Die Wahl der Versandart erfolgt im besten Ermessen. Diese Regelung gilt ausschließlich für den Verkauf an Endverbraucher. Für Internetbestellungen an Wiederverkäufer gelten die entsprechenden individuellen Vereinbarungen. Wird die Kaufsache auf Wunsch des Bestellers an diesen versendet, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen der Kaufsache die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Kaufsache vom Erfüllungsort oder wer die Frachtkosten trägt. Bei einer nachträglichen Adressänderung beim Zustellservice entstehend zusätzliche Kosten, die vom Besteller zu tragen sind.

 

$ 14 Lieferung

Sofern und soweit keine Lieferfristen vereinbart sind, liefern wir die Kaufsache zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Arbeits-

streiks, Rohstoffmangel oder sonstige Umstände, die außerhalb unseres Einflusses liegen, entbinden uns in jedem Fall von der Einhaltung von Liefer-fristen und geben dem Besteller kein Recht auf Schadensersatz oder Vertragrücktritt.

Die Lieferung der Ware erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift. Ware, die der Anbieter vorrätig hat, kommt innerhalb von 5 Werktagen zum Versand. Bei nicht vorrätiger Ware teilen wir dem Besteller schriftlich den Liefertermin mit. Die Auslieferung der erfolgt auf Gefahr des Anbieters.

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe an den Kunden auf diesen über.

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Anbieters. Sollte die bestellte Ware trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages des Anbieters nicht rechtzeitig oder gar nicht mehr lieferbar sein, wird der Anbieter den Kunden unverzüglich darüber informieren. Dem Kunden steht es in einem solchen Fall bei Verzögerung der Lieferung frei, auf die bestellte Ware zu warten oder vom Vertrag zurückzutreten; bei Unmöglichkeit der Lieferung sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Im Fall eines Rücktritts werden dem Kunden ggf. bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstattet.

Der Anbieter ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Bei Erbringung einer Teilleistung auf Veranlassung des Anbieters entstehen keinen zusätzlichen Versandkosten. Zusätzliche Versandkosten werden nach Maßgabe des § 3 Abs. 1 nur erhoben, wenn die Teillieferung auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden erfolgt.

 

§ 15 Haftung

Der Anbieter haftet nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, sofern diese keine vertragswesentlichen Verpflichtungen oder Garantien betreffen oder Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz begründen.

Sofern der Anbieter auch für leichte Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung der Höhe nach auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt. Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

  

§ 16 Aufrechnung

Ein Aufrechnungsrecht des Kunden besteht nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unbestritten sind.

  

§ 17 Datenschutz

Die vom Kunden im Rahmen seiner Bestellung freiwillig mitgeteilten personenbezogenen Daten werden ausschließlich unter Beachtung der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemedien-gesetzes (TMG) verwendet.

Personenbezogene Daten des Kunden werden nur erhoben, sofern und soweit der Kunde solche Daten bei der Nutzung des Online-Shops dem Anbieter freiwillig mitteilt. Verarbeitung und Weitergabe dieser Daten an Dritte erfolgen nicht. Der Kunde hat jederzeit ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über seine gepeicherten personenbezogenen Daten sowie ggf. Recht auf Berichtigung. Sperrung und Löschung dieser Daten.

  

§ 18 Versicherung

Der Abschluss einer Versicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers und auf dessen Rechnung.

  

§ 19 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Gaimersheim, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich ver-

einbart wurde.

Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Kaufmann ist die Klage beim Amtsgericht Ingolstadt zu erheben. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalesn Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Besteller seinen Firmensitz im Ausland hat.

  

§ 20 Sprache

Ausschließliche Vertragssprache ist Deutsch.

  

$ 21 Sachmangel

Ansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Abnahme des Auftragsgegenstandes. Nimmt der Auftraggeber den Auftrags-

gegenstand trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen ihm Sachmängelansprüche nur zu, wenn er sich diese bei Abnahme vorbehält. Ist Gegenstand des Auftrags die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen und ist der Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-

rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der Abschluss des Vertrags in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. verjähren Ansprüche des Auftragsgebers wegen Sachmangels in einem Jahr ab Ablieferung. Für andere Auftraggeber (Verbraucher) gelten in diesem Fall die gesetzlichen Bestimmungen.

Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt, soweit der Auftragnehmer aufgrund Gesetz zwingend haftet oder etwas anderes vereinbart wird, insbesondere im Falle de Übernahme einer Garantie. Ansprüche wegen Sachmangel hat der Auftraggeber beim Auftragnehmer geltend zu machen; bei mündlichen Anzeigen händigt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige aus.

Wird der Auftragsgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Auftraggeber mit vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers an einen anderen Kfz-Meisterbetrieb wenden. In diesem Fall hat der Auftraggeber in den Arbeitsauftrag aufnehmen zu lassen, dass es sich um die Durchführung einer Mängelbeseitigung des Auftragsnehmers handelt und dass diesem ausgebaute Teile während einer angemessenen Frist zur Verfügung zu halten sind. Der Auftragnehmer ist zur Erstattung der dem Auftraggeber nachweislich ent-standenen Reparaturkosten verpflichtet.

Im Falle der Nachbesserung kann der Auftraggeber für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Auftraggegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Auftrags geltend machen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Auftragnehmers.

Abschnitt Sachmangel gilt nicht für Ansprüche auf Schadensersatz; für diese Ansprüche gilt Abschnitt Haftung.

Sachmängelansprüche bestehen nicht, wenn das entsprechende Fahrzeug auf der Rennstrecke bewegt wird; das entsprechende Fahrzeug unsachgemäß behandelt wird; durch den nachträglichen Einbau nicht genehmigte Änderungen z.B. am Motormanagment, Achsübersetzung usw. durch den Käufer bzw. einem von diesen Beauftragten vorgenommen wird.

  

§ 22 Verhaltendskodizes

Der Anbieter unterliegt keinen besonderen Verhaltenskodizes.

  

§ 23 Motorsportteile

Motorsportteile sind kurzlebige Hochleistungsprodukte. Bitte fordern Sie unsere Garantiebedingungen an. Der Kunde muss ein HS Serviceheft anfordern und sich um die Durchführung der von der Hohenester GmbH geforderten Service kümmern.

  

§ 24 Leistungsprüfstand

Für alle Schäden oder Beschädigungen am Fahrzeug, die am Prüfstand oder durch den Prüfstandslauf entstehen, werden keine Kosten übernommen. Ausgenommen sind Karosserieschäden.

  

§ Schlussbestimmungen

Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein, so beeinträchtigt dies nicht die Wirksamkeit der weiteren in den vorstehenden Bedingungen ent-

haltenen Klauseln. An die Stelle der unwirksamen Klauseln tritt eine Regelung, die dem Sinn und dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel soweit wie möglich entspricht. Für werkstattübliche Aufträge (keine Tuning Arbeiten) gelten die Bedingungen der Kraftfahrzeug Gewerbe, die in den zwei Kundenzugänglichen Räumen ausgehängt sind.

  

Stand: 03/2011